Beschluss des Landesparteitages vom 2. Mai 2017
02.05.2017
Transparenz bei homöopathischen Präparaten herstellen: Hinweis auf nicht medizinisch nachgewiesene Wirksamkeit einführen und die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch Krankenkassen nicht weiter zulassen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate einzuführen, aus der deutlich wird, dass für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten keine eindeutigen wissenschaftlichen Nachweise einer Wirksamkeit vorliegen. Die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch die Krankenkassen (mit Beitragsgeldern) ist nicht weiter zuzulassen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate einzuführen, aus der deutlich wird, dass für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten keine eindeutigen wissenschaftlichen Nachweise einer Wirksamkeit vorliegen. Die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch die Krankenkassen (mit Beitragsgeldern) ist nicht weiter zuzulassen.