Beschluss des Landesparteitages vom 21. April 2018
26.04.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der Bürgerschaft sowie unsere Vertreter*innen im Bundestag auf, sich für die Abschaffung des Tatbestandes der Beförderungserschleichung aus dem § 265a StGB einzusetzen. Es ist zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeit an seine Stelle treten soll, die keine Ersatzfreiheitsstrafe beinhaltet.“
Zusätzlich fordern wir die sozialdemokratischen Repräsentant*innen im Senat und in der Bürgerschaft auf, sich dafür einzusetzen, dass Delikte, die unter den Tatbestand des § 265a StGB fallen, nicht mehr von den kommunalen Verkehrsbetrieben als solche strafrechtlich verfolgt werden können.
Unser langfristiges Ziel bleibt weiterhin der fahrscheinlose ÖPNV.