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Beschluss des Landesparteitages vom 30.01.2024

30.01.2024

Beschluss Ini 01 - Keine Kürzungen beim Bürgergeld

Die Abkehr vom Hartz-IV-System hin zum Bürgergeld ist eine große Errungenschaft der letzten Jahre. Anstatt Sozialhilfeempfänger*innen unter Druck zu setzen, damit diese jede Arbeit annehmen, war das Ziel, ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und gemeinsam einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. (Weiter-)Qualifizierung, die Sicherung des Existenzminimums durch erhöhte Regelsätze, Abbau von Sanktionen, vereinfachte Verfahren, Karenzzeiten bei den Wohnkosten und beim Vermögenseinsatz sowie höhere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung waren wichtige Verbesserungen der Reform. Die SPD hatte damit ein wichtiges Wahlversprechen in großen Teilen eingelöst und damit einen Prozess abgeschlossen, den sie 2019 begonnen hatte.

Der nun von Hubertus Heil vorgebrachte Plan, Sozialhilfeempfänger:innen, die die Arbeitsaufnahme verweigern, sämtliche Leistungen abseits der Miete zu streichen, sind weder mit dem Grundgedanken des Bürgergelds noch mit der Menschenwürde vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2019 geurteilt, dass Kürzungen nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent zulässig sind. Die Pläne, Menschen als Sanktion hungern zu lassen, sind in einem Rechtsstaat nicht vertretbar.

Längere Arbeitslosigkeit führt oft zu Mutlosigkeit und psychischen Problemen, familiäre Probleme, Sorgearbeit oder geringe Qualifikation können die Aufnahme einer Arbeit verhindern. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen erfolgt eine Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt oftmals in kleinen Schritten und bedarf guter Betreuung. Gleichzeitig widerspricht die Streichung des Bürgergeld-Bonus von 75 € der Idee des Bürgergeldes, Weiterbildung und Engagement zu unterstützen.

Selbst wenn die Sanktionen am Ende nicht viele Menschen betreffen, tragen sie doch zu einer Verschiebung des Diskurses bei und verstärken das falsche Narrativ, Arbeit lohne sich nicht mehr und man müsse Arbeitslose mehr unter Druck setzen. Die FDP und Unionsparteien legen mit diesen und ähnlichen Aussagen eine Axt an die Wurzel unseres Sozialstaats und tragen zur Entsolidarisierung der Gesellschaft bei. Verteilungspolitische Kämpfe müssen an anderer Stelle geführt werden, denn die Kürzungen beim Bürgergeld bedeuten für Empfänger*innen Existenzängste und Armut und lösen nicht im Geringsten die aktuellen finanziellen Probleme, vor denen wir stehen.

Anstatt die Ärmsten unserer Gesellschaft immer weiter unter Druck zu setzen, müssen wir ran an immer größer werdende Vermögen und hohe Erbschaften. Hier – und nicht beim Bürgergeld – liegt die wahre Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft.

Für uns ist klar: Die vorgeschlagene Verschärfung der Sanktionen und die Streichung des Bürgergeld-Bonus für Personen, die Weiterbildungsangebote wahrnehmen, dürfen nicht kommen.

Stattdessen fordern wir:

  • Eine armutsfeste Berechnung der Regelsätze
  • Das Existenzminimum muss in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein
  • Anreize für Weiterbildung und -qualifizierung dürfen nicht gekürzt werden
  • Keine Kürzungen bei den Jobcentern und eine Ausweitung sowie Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten
  • Sozialleistungen, die auch Menschen in Arbeit erhalten, müssen so ausgestaltet werden, dass mehr Einkommen durch Arbeit immer auch mehr Gesamteinkommen bedeutet.