Beschluss des Landesparteitages vom 23.02.2019
23.02.2019
Der Paragraf 219a muss ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Ärzt*innen, die die Weitergabe von Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch an hilfesuchende Frauen ermöglichen, sollen in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolgt und kriminalisiert werden.
Des Weiteren ist die Beauftragung einer Studie über die psychologischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs abzulehnen.